Verantwortlichkeit

In jedem Unternehmen muss es einen Verantwortlichen geben, der sich um die geltenden Dokumentations- und Rechenschaftspflichten kümmert und die interne Prozessstruktur an die aktuelle Datenschutz-Gesetzgebung anpasst.

ToDo: 
Wenn weniger als zehn Personen im Unternehmen mit personenbezogenen Daten arbeiten, reicht die Ernennung  eines Verantwortlichen, der auch als Ansprechpartner nach außen fungiert. Darüber muss ein Datenschutzbeauftragten benannt sein. In einem zweiten Schritt müssen dessen Kontaktdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Geschäftsführer, Prokuristen oder andere Entscheidungsträger scheiden für diese Position aus, da die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht.