Fördergelder

Der Anspruch an Unternehmer der heutigen Zeit ist enorm hoch. Zahlreiche Risiken gilt es zu meistern, täglich erwachsen neue Anforderungen an den Unternehmergeist.
Tatsächlich ist es nicht immer einfach, in allen erforderlichen Bereichen zu brillieren.

Ob Organisation, Produktentwicklung, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung, Akquise, Marketing oder schlicht Vertragsverhandlungen. Wer alles selbst und aus eigener Kraft umsetzen möchte, kann böse Überraschungen erleben. 

Nicht umsonst heißt es: „Wer aufhört zu lernen, hört auf gut zu sein“.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung der Unternehmensberatung ebenso junger wie bereits etablierter Unternehmen.
Mit dieser Förderungsmaßnahme können sie einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Nutzung einer notwendigen Beratung entstehen. Die Bereitstellung der Fördermittel steigert in vielen Unternehmen die Bereitschaft, Beratungen z.B. zum Thema „Datenschutz“ zu nutzen.

Fördermittel „Datenschutz“

Teile unserer Leistungen, die wir in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit erbringen, fallen unter diesen förderbaren Rahmen. Einen solchen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Notwendige Unterstützung leisten wir an dieser Stelle sehr gern.

Voraussetzungen

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an bereits gegründete Unternehmen und wird über das BAFA angeboten. Die seit 2016 geltenden, neuen Beratungsrichtlinien, stufen folgende Unternehmen als antragsberechtigt ein:

 a) Jungunternehmen: Weniger als 24 Monate am Markt
 b) Bestandsunternehmen: Ab Jahr drei nach der Gründung
 c) Unternehmen in Schwierigkeiten: In problematischer wirtschaftlicher Situation

Der Unternehmenssitz muss sich zwingend in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Darüber hinaus muss das Unternehmen konform zur EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen sein. 

Bestimmte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  1. Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen.
  2. Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen.
  3. Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
    Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Details zur Förderung

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe dieses Betrages hängt direkt von den maximal förderfähigen Beratungskosten und auch dem Unternehmensstandort ab.

Fördersätze:

  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% in der Region Lüneburg
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“

 

Unternehmenform Bemessungsbasis Region Fördersatz max. Zuschuss
Junge Unternehmen  weniger als 24 Monate alt 4.000 EUR neue Bundesländer 80 % 3.200 EUR
Region Lüneburg 60 % 2.400 EUR
Sonstige 50 % 2.000 EUR
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung 3.000 EUR neue Bundesländer 80 % 2.400 EUR
Region Lüneburg 60 % 1.800 EUR
Sonstige 50 % 1.500 EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR alle Standorte 90 % 2.700 EUR

Ablauf

Ein üblicher Antragsprozess dauert ca. ein bis drei Wochen. 

  1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ genannt ist.

  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.

  4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.

  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Quelle: http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html