Spätestens seit dem 25. Mai 2018 stellt der Datenschutz in IT nahen Unternehmen eine echte Herausforderungen dar.
Die zunehmende Internationalisierung im digitalen Alltag macht es erforderlich, sich mit den Datenschutzbestimmungen über die eigenen Grenzen hinweg gründlich zu beschäftigen. Da die Digitalisierung schnell voranschreitet, ist erhebliche Umsicht beim Umgang mit online bearbeiteten Daten geboten.
Die EU Kommission hat daher eine Vereinheitlichung des Datenschutzes beschlossen und mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein rechtlich bindendes Konstrukt geschaffen.
In Deutschland orientierten sich Unternehmen bislang nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung priorisiert zu beachten. Die Verordnung wurde vom EU Parlament bereits verabschiedet, daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Auf Unternehmen kommen somit erhebliche Veränderungen zu, zahlreiche Prozesse müssen eruiert, analysiert und modifiziert werden.
Die Änderungen im Datenschutzrecht, die aus der EU-DSGVO resultieren, sind breit gestreut.
Wir informieren unsere Kunden, welche Vorgehensweise anzuwenden ist, damit ihre Unternehmen auch in Zukunft rechtskonform agieren können.