Wenn Sie als Unternehmer oder Selbständiger die seit Ende Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch nicht umgesetzt haben, ist nun Eile geboten.
Bei Verstößen gegen die aktuelle Regelung drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In Europa ansässige Unternehmen müssen künftig durchweg strengere Datenschutzregeln erfüllen. Diese Regelung sieht auch vor, dass alle Daten mit Personenbezug proaktiv geschützt verarbeitet und gespeichert werden. Mit der hier folgenden Anleitung können Sie effizient überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
1 | Webpräsenz |
2 | Einwilligung |
3 | Verantwortlichkeit |
4 | Verfahrensverzeichnis |
5 | Datensicherheit |
6 | Vertragsszenario |
7 | Dokumentation |